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Lagentypen

Die Weinlage bezeichnet bei Qualitätsweinen und Prädikatsweinen die geografische Herkunft eines Weines. Dabei besteht nach dem aktuellen Weinrecht eine Hierarchie von der kleinsten zur größten Einheit:
  • Einzellage: kleinste Einheit zur Bestimmung der Herkunft eines Weins, in der Regel zusammen mit dem Ortsnamen wie z. B. Rauenthaler Baiken
  • Großlage: die Zusammenfassung mehrerer Einzellagen - meist auch von mehreren Orten - eines Anbaugebietes. Auch hier wird ein Ortsname mit angegeben (z. B. Oppenheimer Krötenbrunnen). Die Landesregierungen legen fest, welche Gemeinde- oder Ortsteilname (Leitgemeinde/n) anzugeben ist.
  • Bereich: Zusammenfassung mehrerer Lagen, Beispiel Bereich Obermosel
  • Anbaugebiet: 13 Anbaugebieten von Ahr bis Württemberg
  • Land: Deutschland

Mittlerweile ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die Angabe kleinerer geografischer Angaben (Gewanne oder Katastername) erlaubt. Weiterhin gibt es eine Reihe von Spezialfällen. So darf beispielsweise der Wiltinger Scharzhofberg ohne Ortsangabe als Scharzhofberger bezeichnet werden.

Die aktuelle Einordnung der Lagen bestimmt die Grundstruktur dieses Archivs. Allerdings liegt der eigentliche Schwerpunkt auf historischen Lagen - Bezeichnungen, die vor der Reform 1971 verwendet wurden. Es gibt zwar aus dieser Zeit Lagenverzeichnisse. Aber weder sind die Listen vollständig noch ist sicher, ob die aufgeführten Namen jemals auf Etiketten gedruckt wurden. Eine Lage wird daher nur ins Archiv aufgenommen, wenn ein Beleg in Form eines Etikettes vorliegt.

Ein kleinerer Teil der alten Namen wurden 1971 übernommen. Auch danach gab (und gibt) es weitere Veränderungen. Im Archiv sind diese Entwicklungen durch die Angabe eines Lagentyps gekennzeichnet. Die verschiedenen Typen von Lagen sind im Verzeichnis durch Kürzel gekennzeichnet. In der folgenden Tabelle sind die verwendeten Abkürzungen erläutert. WICHTIG: dies ist noch nicht konsequent in allen Gebieten eingeführt.

KürzelBedeutung
ALAlte Lage
ELAktuelle Einzellage
ELaEinzellage, auch alt (also schon vor 1971)
ELxEinzellage, gelöscht
GLGroßlage
GLaGroßlage, vorher AL
GLxGroßlage, gelöscht
GLsGroßlage, vor Einführung von Leitgemeinden
gUGeschützte Ursprungsbezeichnung

Alte Gebiete

Die Weinorte in diesem Lagenverzeichnis sind nach den bestehenden 13 Weinbaugebieten geordnet. Auf alten Etiketten findet man gelegentlich davon abweichende Bezeichnungen. Zum besseren Verständnis folgt daher hier eine kurze Zusammenfassung der geschichtlichen Entwicklung. Ausgangspunkt ist das Weingesetz von 1909. Dort werden für Deutsche Weine angegeben:
  • Ahrgegend
  • Baden
  • Elsaß
  • Franken
  • Mittelrhein
  • Mosel, Saar und Ruwer
  • Rheingau
  • Rheinhessen
  • Nahe
  • Pfälzer (Haardt) Weine
  • Württemberg
Außer Elsaß als Sonderfall sind damit bereits die wichtigsten Weinbaugebiete aufgeführt. In der Bekanntmachung über die Kennzeichnung von Wein vom 7. Januar 1936 [Deutschlands Weinbauorte und Weinbergslagen. 5. Auflage. Mainz : J. Diemer, 1944] sind hinzugekommen:
  • Lahn
  • Bodensee
  • Bergstraße
  • Saale-Unstrut
  • Grünberg
  • Sachsen
Die Bezeichnung Grünberg ist bestimmt für Weinbaugemeinden des Stadt- und Landkreises Grünberg. Das Verzeichnis führt folgende Lagen auf:
  • Crossen (Oder): keine besonderen Namen
  • Stadt Grünberg: Hirtenberg, Ziegelberg, Steinberg, Lindeberg, Maugschtberg, Blücherberg, Theresienhöhe, Paßgall, Kapelle, Löbtenz, Marschfeld, Koscheberg, Rodeland, Zuckerland, Adlerland, Langesrevier, Goldene Krone, Erlbusch, Steingasse, Alte Maugsch, Alt Gebirge, Krisicken, Sibirien, Augustberg, Bürgerruh, Schillerhöhe
  • Kühnau: Altes und Neues Revier
  • Züllichau nebst Umgebung: Oberweinberge, Unterweinberge, Moscauer Weinberg, Padligarsche Weinberge, Radewitscher Weinberge

Heute ist Grünberg die polnische Stadt Zielona Gora. Nach 1945 wurde der Weinanbau stark reduziert, mittlerweile gibt es wieder eine wachsende Anzahl von Winzern.

Die Verwaltung des Weinbaus obliegt den Bundesländern. Sie führen auch die Weinbergsrollen als amtliches Lagenregister, in die jede Lage eingetragen wird. Daher wurden mit der Reform 1971 die Anbaugebiete an die Grenzen der Bundesländer angepasst. Bergstraße wurde dementsprechend aufgeteilt in Hessische Bergstraße als eigenes Gebiet sowie Badische Bergstraße als Weinbaubereich des Weinbaugebietes Baden. Aus Bodensee wurden die drei Bereiche

  • Bodensee, Weinbaugebiet Baden
  • Württembergischer Bodensee, Weinbaugebiet Württemberg
  • Bayerischer Bodensee, Weinbaugebiet Württemberg

Der Bereich Bayerischer Bodensee wurde dem Weinbaugebiet Württemberg zugeordnet, allerdings wird die Weinbergsrolle von der Regierung von Unterfranken geführt. Die relativ wenigen Weinlagen an der Lahn wurden in das Gebiet Mittelrhein aufgenommen.

Eine besondere Rarität ist die Bezeichnung Rheinfranken. Sie wurde 1966 für den nach 80 Jahren Unterbrechung wieder aufgenommenen Weinanbau am Dietzenbacher Wingertsberg eingeführt. Ein entsprechendes Etikett ist im Archiv bei Dietzenbach enthalten. Allerdings war die Bezeichnung nur kurze Zeit in Gebrauch. Mit der Reform von 1971 kam der Dietzenbacher Wingertsberg zum Gebiet Hessische Bergstraße. Ebenfalls zu diesem Gebiet kamen als Bereich Umstadt die Lagen aus der so genannten Odenwälder Weininsel mit den Orten Umstadt und Roßdorf. Bis dahin war bei diesen Weinen nur Ort und eventuell Einzellage auf dem Etikett angegeben.

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